H 3.13 LStR2015
FNA: 611-2-1-15
Fassung vom: 10.12.2007
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, BStBl. I S. 1344 vom 22.10.2014

H 3.13 LStR2015 Hinweise

H 3.13 Hinweise

LStR2015 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2015 und Lohnsteuer-Hinweise 2015 )

Beamte bei Postunternehmen 3 Nr. 35 EStG Klimabedingte Kleidung Der Beitrag zur Beschaffung klimabedingter Kleidung (§ 19 AUV) sowie der Ausstattungsbetrag (§ 21 AUV) sind nicht nach § 3 Nr. 13 Satz 1 EStG steuerfrei (>BFH vom 27. 5. 1994 - BStBl 1995 II S. 17 und vom 12. 4. 2007 - BStBl II S. 536). Mietbeiträge anstelle eines Trennungsgelds sind nicht nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (>BFH vom 16. 7. 1971 - BStBl II S. 772). Öffentliche Kassen >H 3.11 Pauschale Reisekostenvergütungen Nach einer öffentlich-rechtlichen Satzung geleistete pauschale Reisekostenvergütungen können bei Beachtung von R 3.13 Abs. 2 Satz 2 auch ohne Einzelnachweis steuerfrei sein, sofern die Pauschale die tatsächlich entstandenen Reiseaufwendungen nicht ersichtlich übersteigt (>BFH vom 8. 10. 2008 - BStBl 2009 II S. 405). Prüfung, ob Werbungskosten vorliegen Es ist nur zu prüfen, ob die ersetzten Aufwendungen vom Grundsatz her Werbungskosten sind (>BFH vom 12. 4. 2007 - BStBl II S. 536). Daher sind z. B. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Incentive-Reisen nicht nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (>R 13.3 Abs. 2 Satz 3), soweit diese dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil anzurechnen sind (>H 19.7).