Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der W. & S. GmbH & Co. KG, der Beklagte ist Geschäftsführer deren Komplementär-GmbH und zugleich Alleinerbe der nach Liquidation der KG und Eröffnung des Konkursverfahrens verstorbenen Kommanditistin H. S. Mit der Klage werden - soweit diese Gegenstand des Revisionsverfahrens ist - Ansprüche wegen zu Lasten der Haftsumme getätigter Auszahlungen an die Erblasserin geltend gemacht. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr, soweit sie sich auf den vorgenannten Anspruch bezieht, stattgegeben. Mit der Revision begehrt der Beklagte auch insoweit Klageabweisung.
Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
1. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 1994,
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