Abstandsgebot bei der Witwenrente Alzheimer-Demenz Anflutungsphase Anpassungsgeld Antragsprinzip Anwartschaftsversicherung Ausdrücklicher Leistungsantrag Ausgesetztes Vermächtnis Bedürftigentestament Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Behindertenhilfe Behindertentestament Beitragsfreie Zeiten Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Betreuungsbonus Bewohnervertretung Bio-psycho-soziales Modell der ICF BRi Bundesversorgungsgesetz Colitis ulcerosa Demenz Eckregelsatz Eidesstattliche Offenbarungsversicherung Entlastungsbetrag Erwerbstätigenbonus Fibromyalgie-Syndrom Fürsorgeleistungen Gesetzliches Vorausvermächtnis Großhirn Halbteilungsgrundsatz Härtefallregelung § 90 Abs. 3 SGB XII Hashimoto-Thyreoiditis Haushaltsersparnis Hirninfarkt Höchstaltersgrenze ICF Infauste Prognose Investitionskosten im Pflegeheim Isolierte Patientenverfügung Isolierte Vorsorgevollmacht Kardiovaskulär Kenntnisgrundsatz Kurzzeitpflege Landesversicherungsanstalt Lastenverteilung Lumbalgie m/n-tel Magensonde Mangelwirksamkeitsphase MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Mehrheitsprinzip (nach Erbquoten) Merkzeichen Mindestaltersgrenze Möhring`sche Tabelle Morbus Alzheimer Morbus Crohn Mütterrente Nahrungskarenz Neuromuskulär Neurotransmitter Parkinson Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegegrad Pflegestufe Polyneuropathie Primäre Altersvorsorge Regelbedarf Regelbedarfsstufen Rentnerprivileg Respiratorische Globalinsuffizienz Respiratorische Insuffizienz Respiratorische Partialinsuffizienz Sekundäre Altersvorsorge Sigmadivertikulitis Somatoform Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Tagespflege Unverfallbarkeit Vergleichswertverfahren Vermittlerstellen für in- und ausländische Pflegekräfte Vorbehaltsnießbrauch Wartezeitfiktion Zuwendungsnießbrauch

Halbteilungsgrundsatz

Autorin: Staaßen

Gemäß des Halbteilungsgrundsatzes steht in Trennung lebenden oder geschiedenen Eheleuten je die Hälfte des gemeinschaftlichen Einkommens zu. Auch in Bezug auf den Zugewinn, den Hausrat und Anwartschaften auf Versorgungsleistungen soll der Halbteilungsgrundsatz angewandt werden. Wichtig ist, dass es sich um einen Grundsatz handelt. Ausnahmen sind daher möglich.