Höhe der Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge eines verheirateten Erblassers
BGH, vom 21.03.1962 - Aktenzeichen IV ZR 251/61
DRsp Nr. 1994/6305
Höhe der Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge eines verheirateten Erblassers
Die Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge berechnen sich unter Berücksichtung des nach § 1371BGB erhöhten gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten, wenn dieser mit dem Erblasser bei dessen Tode im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und ihn allein beerbt hat.