Autor: Hennig |
1. | Ist eine Beitragserhöhung mangels konkreter Begründung im Mitteilungsschreiben wegen Verstoßes gegen § 203 VVG unwirksam, stehen den Versicherten in der privaten Krankenversicherung bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückgewähr der Beitragserhöhung zu. |
2. | Eine spätere weitere wirksame Beitragsanpassung bildet allerdings fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe. |
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