I. Redaktionelle Leitsätze

Autor: Hennig
1.

Ist eine Beitragserhöhung mangels konkreter Begründung im Mitteilungsschreiben wegen Verstoßes gegen §  203 VVG unwirksam, stehen den Versicherten in der privaten Krankenversicherung bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückgewähr der Beitragserhöhung zu.

2.

Eine spätere weitere wirksame Beitragsanpassung bildet allerdings fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe.

Letzte redaktionelle Änderung: 13.03.2023