I. Redaktionelle Leitsätze

Autorin: Kestler
1.

Bei bestehender Wechselbezüglichkeit von testamentarischen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ändert die einseitige Vernichtung des Testaments nichts an deren Wirksamkeit.

2.

Ist die Urschrift der Urkunde nicht auffindbar, können im Erbscheinsverfahren nach §  352 Abs.  1 Satz 1 FamFG Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln, auch durch Vorlage einer Kopie, bewiesen werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.10.2023