Autorin: Kestler |
1. | Bei bestehender Wechselbezüglichkeit von testamentarischen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ändert die einseitige Vernichtung des Testaments nichts an deren Wirksamkeit. |
2. | Ist die Urschrift der Urkunde nicht auffindbar, können im Erbscheinsverfahren nach § 352 Abs. 1 Satz 1 FamFG Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln, auch durch Vorlage einer Kopie, bewiesen werden. |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|