I. Redaktionelle Leitsätze

Autorin: Kestler
1.

Die Unauffindbarkeit eines Testaments statuiert zunächst keine Vermutung dahin gehend, dass es von dem Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. §  2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. Die Formgültigkeit sowie der Inhalt des Testaments können vielmehr mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden. An den entsprechenden Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

2.