II. Sachverhalt

Autor: Hennig

Der klagende Versicherungsnehmer ist im Rahmen einer Krankheitskostenversicherung bei der beklagten Versicherung krankenversichert. Diese umfasst u.a. die Tarife A und B.

Mit Schreiben vom November 2013 kündigte die Versicherung dem Versicherungsnehmer eine Beitragserhöhung im Tarif A von monatlich 24,93 € und im Tarif B von monatlich 10,83 € ab dem 01.01.2014 an. Darin stand ein fett gedruckter Hinweis auf nähere Erläuterungen in der Anlage "Informationen zur Beitragsanpassung zum 01.01.2014". In dieser Anlage hieß es zur Frage "Was sind die Gründe für die Beitragsanpassung?" auszugsweise: