II. Sachverhalt

Autorin: Kestler

Die Erblasserin hatte zusammen mit ihrem vorverstorbenen Ehemann ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Wortlaut hatte: "Wir, die Eheleute …, setzen uns gegenseitig zum Erben ein. Sollten wir beide zur gleichen Zeit versterben, so erbt Frau …”

Die Eheleute verstarben in erheblichem zeitlichen Abstand.

Die Antragstellerin beantragt die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin der Erblasserin ausweisen soll. Sie vertritt die Auffassung, die Eheleute hätten bei der Errichtung des Testamentes den Willen gehabt, sie, die Antragstellerin zur Schlusserbin des Längstlebenden einzusetzen und dies nicht nur für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Eheleute. Diesen Willen hätten sie mehrfach gegenüber Zeugen nach der Testamentserrichtung geäußert.

Das Nachlassgericht hat Beweis erhoben über entsprechende Äußerungen der Eheleute nach der Testamentserrichtung durch Zeugenvernahme.