II. Sachverhalt

Autorin: Kestler

Die kinderlose Erblasserin starb am 05.07.2016; ihr Ehemann war am 10.03.2015 vorverstorben.

Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 01.12.2002 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten. Am 07.03.2012 hatten sie folgenden Text angefügt:

"Für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens ergänzen wir unser Testament wie folgt: Das Erbteil soll gleichmäßig unter unseren Neffen bzw. Nichte [es folgen die Namen] aufgeteilt werden."

Letzte redaktionelle Änderung: 19.07.2023