Autor: Grziwotz |
Grundsätzlich steht eine wirksame Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers entgegen (§
Dabei entscheidet grundsätzlich der Tatrichter über Art und Umfang seiner Ermittlung nach pflichtgemäßen Ermessen. Hierzu bedarf es nicht zwingend der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach §
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