Autorin: Staaßen |
Von einer infausten Prognose spricht man, wenn Heilungsmöglichkeiten nicht mehr ersichtlich sind und mit dem Tod eines Patienten zu rechnen ist. Möglich ist in einem solchen Fall eine Therapiebegrenzung als Form der ärztlichen Sterbebegleitung. Besondere Bedeutung hat der Begriff in der Onkologie, wenn erkennbar wird, dass die Krebserkrankung eines Patienten nicht mehr zu heilen ist. In Betracht gezogen werden sollte die Klärung von Fragen rund um eine etwaig gewünschte Patientenverfügung.
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