Investitionskosten eines Pflegeheims sind die Kosten, die durch längerfristige Anschaffungen entstehen (z.B. Gebäudekosten, technische Anlagen, Instandhaltungskosten). Die Kosten können auf die Pflegeheimbewohner nach Maßgabe des § 82 Abs. 3 und 4SGB XI umgelegt werden.
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