IV. Praxishinweis

Autor: Hennig

Mit der Entscheidung des BAG wird deutlich, wie wichtig eine konkrete Erfassung von Arbeits-, Bereitschafts-, Pausen- und Freizeit bei Pflegekräften ist, die im Rahmen von Live-in-Modellen in den privaten Haushalten von zu betreuenden Menschen tätig werden. Insbesondere die inhaltliche Abstimmung der Betreuungsverträge mit den Arbeitsverträgen der Pflegekräfte hat dabei größte Bedeutung. Nur so ist eine rechtssichere Kalkulation der Kosten für die häusliche Betreuung möglich.

Dies gilt umso mehr, wenn man die schiere Größenordnung des von der klagenden Betreuungskraft geltend gemachten Anspruchs betrachtet. Das LAG hatte hier für eine 21-Stunden-Betreuung pro Tag insgesamt eine Summe von 38.377,50 € abzüglich der tatsächlich für die Betreuung gezahlten 6.680,00 € zugesprochen. Angesichts dessen ist der Schock nachvollziehbar, den die Entscheidung bei den Unternehmen, die eine häusliche Betreuung anbieten, sowie bei den zu Betreuenden ausgelöst hat. Erscheint doch in diesem Licht eine häusliche Betreuung im Rahmen eines Live-in-Modells nahezu unbezahlbar.