IV. Praxishinweis

Autorin: Melle

Mit der Entscheidung schafft der BGH eine finanzielle Entlastung für Pflegeheimbewohner. Sie können die Bezahlung von Leistungen, die von dem Pflegeheim für die Tage nach dem Auszug berechnet werden, verweigern, unabhängig davon, ob die Kündigungsfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 WBVG eingehalten ist. Bereits gezahlte Beträge können Bewohner zurückfordern.