Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund |
Im Rahmen seiner Nachfolgeplanung sollte sich der zukünftige Erblasser Gedanken darüber machen, welche Vermögenswerte er nicht erst mit seinem Tod, sondern bereits zu Lebzeiten übereignen möchte. Oft spielen für die Entscheidung, wann welche Vermögenswerte übertragen werden, auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Durch langfristige Planung und geschickte rechtliche Gestaltung kann nicht nur der alle zehn Jahre erneut entstehende Freibetrag in der Schenkungsteuer ausgenutzt werden, sondern zusätzliche steuermindernde Tatbestände geschaffen werden. Aber auch die Notwendigkeit, für die eigene Versorgung im Alter auf Erträge aus dem zu übergebenden Objekt angewiesen zu sein, ist zu berücksichtigen.
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