Die Soforthilfe Corona sollte der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise dienen. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen konnten einen einmaligen Zuschuss bei der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (N-Bank) beantragen. Diese Soforthilfe war nicht als Entschädigung für entgangene Aufträge oder Umsätze gedacht. Entsprechend wurden die Umsatzeinbußen dahingehend berücksichtigt, dass sie bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses mit einbezogen wurden.
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