Lebensversicherung

Versicherungsverträge, die für den Todesfall eine Versicherungsleistung vorsehen, haben mitunter erhebliche Auswirkungen auf Erb- und Pflichtteilsansprüche. Auch bei der lebzeitigen Nachfolgeplanung kann die Lebensversicherung ein Gestaltungsmodell neben einer letztwilligen Verfügung sein.

Lebensversicherungen gibt es in vielen Erscheinungsformen. Häufig werden sie als kapitalbildende Lebensversicherung mit oder ohne Rentenwahlrecht abgeschlossen. Die Auswirkungen auf den Nachlass und dessen Abwicklung werden durch die Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungsvertrags vorgegeben.