Autor: Nau |
Ausgehend von einem durchschnittlichen Bruttogehalt i.H.v. 3.275 €, das dem durchschnittlichen Entgelt der Rentenversicherten im Kalenderjahr 2019 entspricht (vgl. Anlage 1 zum
In den beabsichtigten zwei Jahren summiert sich der Zuschlag auf 12 % mehr Rente. Eine Obergrenze für den Zuschlag gibt es nicht. Gleiches gilt für den Rentenzuwachs bei weiterer Beitragszahlung.
Statt einer Rente von 1.240 € erhält Karl Schmidt aufgrund der Verschiebung des Renteneintritts eine Regelaltersrente von dann 1.458,24 €:
1.240 € + 2 x 31 € wegen längerer Beitragszahlung = 1.302 € |
+ 12 % (24 x 0,5 %) von 1.302 € als Zuschlag = + 156,24 € |
= Regelaltersrente i.H.v. 1.458,24 € (Steigerung um 218,24 €) |
Finanzielle Auswirkungen des Verzichts auf zwei Jahre Rente bei Weiterarbeit: |
Regelaltersrente 1.240 € x 24 Monate = 29.760 € zzgl. Zahlung Arbeitnehmerrentenversicherungsbeitrag 9,3 % aus 3.275 € = 304,58 € x 24 Monate = 7.309,92 € |
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