Autorin: Melle |
Der zwischen den Parteien geschlossene Heimvertrag kommt als Rechtsgrundlage für eine mögliche Rückforderung nicht in Betracht. Der Heimvertrag umfasst lediglich, dass Bärbel Landmann Pflegeleistungen und Roswitha Richrath ein Entgelt für diese Pflegeleistung entsprechend der Pflegestufe 1 erbringt. Eine Abänderung des Heimvertrags ist in Bezug auf den streitgegenständlichen Zeitraum nicht erfolgt. Fraglich ist, ob Bärbel Landmann eine wirksame Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs gem. §
Nach §
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|