Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Autorin: Staaßen

Der MDK ist eine gesetzlich eingerichtete Institution zur Beratung der Kranken- und Pflegekassen in medizinischen Fragen (§§  275 ff. SGB V). Neben der Beratung der Kassen kommt auch der Begutachtung durch den MDK eine wichtige Rolle zu. Stellt ein Versicherter einen Leistungsantrag und ist fraglich, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kasse den Versicherten auffordern, sich von einem für den MDK tätigen Arzt untersuchen und begutachten zu lassen. Die Einschätzungen des MDK in solchen Fragen sind Wegweiser für die Entscheidungen der Kassen.