Mit Urteil vom 1. September 2021 -
Eine solche Bedarfsabfindung sieht der BFH als gegeben an, wenn Ehegatten zu Beginn ihrer Ehe einen indexierten Zahlungsanspruch für den Fall einer Scheidung vereinbaren und dieser bei Bestand der Ehe von einer bestimmten Laufzeit (z. B. 15 Jahren) in einer bestimmten Höhe besteht. Das gilt auch, wenn zudem vereinbart ist, dass sich der Zahlungsanspruch bei einer Ehescheidung vor Ablauf der Frist pro rata temporis vermindert.
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