Abstandsgebot bei der Witwenrente Alzheimer-Demenz Anflutungsphase Anpassungsgeld Antragsprinzip Anwartschaftsversicherung Ausdrücklicher Leistungsantrag Ausgesetztes Vermächtnis Bedürftigentestament Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Behindertenhilfe Behindertentestament Beitragsfreie Zeiten Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Betreuungsbonus Bewohnervertretung Bio-psycho-soziales Modell der ICF BRi Bundesversorgungsgesetz Colitis ulcerosa Demenz Eckregelsatz Eidesstattliche Offenbarungsversicherung Entlastungsbetrag Erwerbstätigenbonus Fibromyalgie-Syndrom Fürsorgeleistungen Gesetzliches Vorausvermächtnis Großhirn Halbteilungsgrundsatz Härtefallregelung § 90 Abs. 3 SGB XII Hashimoto-Thyreoiditis Haushaltsersparnis Hirninfarkt Höchstaltersgrenze ICF Infauste Prognose Investitionskosten im Pflegeheim Isolierte Patientenverfügung Isolierte Vorsorgevollmacht Kardiovaskulär Kenntnisgrundsatz Kurzzeitpflege Landesversicherungsanstalt Lastenverteilung Lumbalgie m/n-tel Magensonde Mangelwirksamkeitsphase MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Mehrheitsprinzip (nach Erbquoten) Merkzeichen Mindestaltersgrenze Möhring`sche Tabelle Morbus Alzheimer Morbus Crohn Mütterrente Nahrungskarenz Neuromuskulär Neurotransmitter Parkinson Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegegrad Pflegestufe Polyneuropathie Primäre Altersvorsorge Regelbedarf Regelbedarfsstufen Rentnerprivileg Respiratorische Globalinsuffizienz Respiratorische Insuffizienz Respiratorische Partialinsuffizienz Sekundäre Altersvorsorge Sigmadivertikulitis Somatoform Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Tagespflege Unverfallbarkeit Vergleichswertverfahren Vermittlerstellen für in- und ausländische Pflegekräfte Vorbehaltsnießbrauch Wartezeitfiktion Zuwendungsnießbrauch

m/n-tel

Autorin: Staaßen

Der m/n-tel-Faktor stellt eine Komponente bei der Berechnung des unverfallbaren Anspruchs (→ Unverfallbarkeit) aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Unternehmen dar. Er beschreibt den Quotienten aus der tatsächlichen Dienstzeit bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens und der möglichen Dienstzeit vom Eintritt in ein Unternehmen bis zum Rentenalter. Die zweite Komponente für die Berechnung stellt der volle Leistungsanspruch dar, mit diesem wird der m/n-tel-Faktor multipliziert.

Beispiel

A tritt mit 25 Jahren in Unternehmen X ein, er erhält eine Zusage von 50.000 € zum 65. Lebensjahr. Mit 50 Jahren scheidet er aus dem Unternehmen aus.

m/n-tel-Faktor: 25 (tatsächliche Dienstzeit) / 40 (erwartete Gesamtdienstzeit) = 0,625

0,625 x 50.000 € = 31.250 €