| Autorin: Staaßen |
Der m/n-tel-Faktor stellt eine Komponente bei der Berechnung des unverfallbaren Anspruchs (→ Unverfallbarkeit) aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Unternehmen dar. Er beschreibt den Quotienten aus der tatsächlichen Dienstzeit bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens und der möglichen Dienstzeit vom Eintritt in ein Unternehmen bis zum Rentenalter. Die zweite Komponente für die Berechnung stellt der volle Leistungsanspruch dar, mit diesem wird der m/n-tel-Faktor multipliziert.
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