Muster

Autorin: Senger-Sparenberg

Muster 1: Antrag auf vollständige Rentenauskunft

Für eine Beurteilung der Rentenanwartschaften sollte beim Rentenversicherungsträger, i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung, eine vollständige Rentenauskunft zu allen in Betracht kommenden Rentenanwartschaften angefordert werden. Dieser sind dann u.a. die Wartezeiten zu entnehmen.

Eine solche Anfrage beim Rentenversicherungsträger könnte wie folgt formuliert werden:

Praxistipp

Aus haftungsrechtlichen Gründen macht es keinen Sinn, die Wartezeiten manuell zu errechnen. Der Rechtsanwalt sollte immer die vollständige Rentenauskunft anfordern und die Sachlage umfassend prüfen.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2019