OFD Baden-Württemberg - Verfügung vom 27.03.2025
S 7316

OFD Baden-Württemberg - Verfügung vom 27.03.2025 (S 7316) - DRsp Nr. 2025/80370

OFD Baden-Württemberg, Verfügung vom 27.03.2025 - Aktenzeichen S 7316

DRsp Nr. 2025/80370

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Änderung der rechtlichen Beurteilung

1. Allgemeines

Nach Abschn. 15a.2 Abs. 2 Nr. 6 UStAE tritt eine Änderung der nach § 15a Abs. 1 UStG maßgebenden Verhältnisse auch dadurch ein, dass sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Umsätze aus Sicht des § 15 Abs. 1a bis 4 UStG (Abzugsfähigkeit) als unzutreffend erweist. Sofern bereits die rechtliche Beurteilung hinsichtlich des Bezugs zum Unternehmen fehlerhaft war, ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nicht mehr möglich (vgl. Abschn. 15a.1 Abs. 6 UStAE). Vielmehr hätte die unzutreffende Beurteilung bereits beim Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG beanstandet werden müssen.