Beigefügt übersendet die OFD eine Ablichtung des Urt. des BFH v. 27.10.1999 -
Der BFH hält in dem Urt. an seiner ständigen Rechtsprechung zur grunderwerblichen Behandlung des einheitlichen Vertragswerks fest und hat daher das Urt. des FG NdSachsen v. 15.9.1998 - VII (III) 371/92 - aufgehoben. Die Veröffentlichung des Urt. im BStBl II ist vorgesehen.
Der Grund für die sog. Zwangsruhe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ist damit weggefallen. Die OFD bittet daher, in den einschlägigen Fällen die Bearbeitung der Einspruchsverfahren fortzusetzen.
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