Schließt ein Bauherr (Auftraggeber) mit einem Bauunternehmen (Auftragnehmer) einen Bauvertrag entsprechend der Verdingungsordnung für Bauleistungen (
Die Bereitstellung von Baustrom und -wasser durch den Auftraggeber beinhaltet neben dem eigentlichen Verbrauch auch die Einrichtung des Anschlusses sowie der Meßeinrichtung und deren Wartung. Die dem Auftraggeber hierfür entstehenden Kosten werden von der Bausumme abgezogen.
Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Sach- und Unfallversicherung für das Bauunternehmen, die der Auftraggeber im eigenen Namen und für eigene Rechnung abschließt. Die Versicherungsprämie ist abhängig von der Höhe der Bausumme und der voraussichtlichen Bauzeit. Die Versicherungsprämie wird, wenn im
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:
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