Es ist gefragt worden, welche Auswirkungen sich beim Vermögensübergang von einer KapGes auf eine PersGes ergeben, wenn ausstehende Einlagen auf das Grund- oder Stammkapital nicht eingefordert wird.
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind ein Wertberichtigungsposten zum Grund- oder Stammkapital und daher mangels Verkehrsfähigkeit kein WG. Sie sind in der steuerlichen Schlußbilanz der übertragenden KapGes nicht zu berücksichtigen.
a) Anteile im Betriebsvermögen
Anteile an einer KapGes sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Zu den Anschaffungskosten der Anteile gehört nicht nur die bereits eingeforderte, sondern auch die noch nicht geforderte Einzahlungsverpflichtung. Der volle Ausgabebetrag ist zu aktivieren, eine noch bestehende Einzahlungsverpflichtung zu passivieren (sog. Brutto-Methode, vgl. Erl. der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 6.1.1989 - III B 11 - S 2139 - 1/88)
Bei der Umwandlung auf eine PersGes ist dem übergehenden Vermögen der Saldo aus dem aktivierten Ausgabebetrag und der passivierten Einzahlungsverpflichtung gegenüberzustellen.
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