Zur steuerlichen Behandlung von Mietverträgen, die mit ArbG und AN für das gleiche Fahrzeug abgeschlossen werden, insbesondere zur Privatnutzung geleaster Kfz im sog. Zwei-Vertrags-Modell, bittet die OFD nach entsprechender Erörterung der obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder folgende Auffassung zu vertreten:
Die Aufteilung eines Leasing-Verhältnisses für dasselbe Fahrzeug in einen Vertrag mit dem ArbG hinsichtlich der betrieblichen Nutzung und in einen Vertrag mit dem AN hinsichtlich der privaten Nutzung kann steuerlich nicht anerkannt werden. Vielmehr ist dieses Modell bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise so zu beurteilen, daß der ArbG das Fahrzeug least und es dem AN zur beruflichen und privaten Nutzung überläßt. Der dem AN zufließende steuerliche Nutzungsvorteil ist deshalb nach § 8 Abs. 2 EStG vom ArbG zu erfassen. Dabei sind die vom AN an den Leasinggeber gezahlten Leasingraten als pauschale Nutzungsvergütung i. S. der
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