Ein WG ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist.
Der BFH hat in seinem Urt. v. 25.9.1996 (BStBl 1998 II S. 70) und 19.6.1997 (BStBl 1998 II S. 72) abweichend v. Tz. 15 des BMF-Schreibens v. 28.8.1991 (BStBl I S.
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