Zu der Frage, ob im Falle der Gewährung eines die gesamten Anschaffungskosten eines WG abdeckenden und beim Empfänger steuerlich erfolgsneutral behandelten Zuschusses aus öffentlichen Mitteln unter Berücksichtigung der Regelung in R 40 Abs. 5 Nr. 2 EStR von einem geringwertigen WG i. S. des § 6 Abs. 2 EStG ausgegangen werden muss, das nach § 2 Satz 2 Nr. 1 InvZulG 1996 und § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 von der InvZul ausgeschlossen ist, ist nach einem Beschl. der ESt-Referenten der obersten FinBeh des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:
Der investitionszulagenrechtliche Anschaffungskostenbegriff ist entsprechend dem ertragsteuerrechtlichen Begriff nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Danach mindern öffentliche Zuschüsse nicht die Anschaffungskosten, sondern stellen lediglich ein Finanzierungsmittel dar (BFH-Urt. v. 22.1.1992,BStBl II S.
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