An der bisher vertretenen Auffassung, daß die mit Hilfe des „CEREC-Verfahrens” gefertigten Zahnfüllungen zolltariflich keine Zahnprothesen sind und diese Schalenverblendungen daher mit den üblichen Amalganfüllungen vergleichbar sind, wird nicht mehr festgehalten.
Die Auffassung, daß die Umsätze gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind, ist überholt.
Der BFH hat mit Urt. v. 28.11.1996 -
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