Der BFH hat in seinem Urt. v. 28.5.1998 -
Dieses Aufteilungsgebot ließe auch keine Einbeziehung der Überlassung von Betriebsvorrichtungen in die Steuerbefreiung der Grundstücksvermietung unter dem Gesichtspunkt der unselbständigen Nebenleistung zu.
In der Besprechung über USt-Fragen v. 20. bis 22.9.1999 in Bonn (USt V/99) vertraten die USt-Referatsleiter mit großer Mehrheit die Auffassung, dieses Urt. des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden und von einer Veröffentlichung im BStBl Teil II abzusehen.
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