Bedienstete der Missionen der Vereinten Nationen in Bosnien/Herzegowina (UNMIBH = United Nations Mission in Bosnia-Hercegowina/Sarajewo) und im Kosovo (UNMIK = United Nations Interim Administration Mission in Kosovo/Pristina) genießen nach Artikel V Abschnitt 17 des im Bezug genannten Übereinkommens die Vorrechte und Immunitäten nach Artikel V Abschnitt 18 des Übereinkommens. Hierzu gehört u.a., dass die Bediensteten von allen Steuern auf die von der Organisation der Vereinten Nationen gezahlten Bezüge befreit sind.
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