Im Hinblick auf eine künftige Änderung der Gewerbesteuer-Richtlinien ist die in Abschnitt 68 Abs. 5 Sätze 6 bis 8 der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 vom 21. Dezember 1998 (BStBl 1998 I Sondernummer 2/98 S. 91) getroffene Regelung zur Behandlung der vororganschaftlichen Verluste des Organträgers ab sofort nicht mehr anzuwenden
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder.
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