Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird zur steuerlichen Behandlung der Refinanzierungszinsen für ein Darlehen, das eine an einer Personengesellschaft beteiligte Bank ausreicht, wie folgt Stellung genommen:
Die den beteiligten Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen stellen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sonderbetriebseinnahmen dar. Die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. An der bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, wonach die Aufwendungen der Bank nur Sonderbetriebsausgaben sind, soweit sie unmittelbar und ausschließlich einem bestimmten Geschäft mit der Beteiligungsgesellschaft zugeordnet werden können, wird nicht mehr festgehalten.
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