In letzter Zeit gehen bei den FÄ vermehrt Einsprüche ein, mit denen die Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) bei der ESt und USt angegriffen wird. Gleichzeitig beantragen die Einspruchsführer unter Hinweis auf anhängige finanzgerichtliche Verfahren, insbesondere ein Verfahren vor dem FG Münster (Az.
In den Einspruchsverfahren zur ESt wird vorgetragen, der Ansatz der Privatentnahme mit 1 v. H. des Listenpreises sei verfassungswidrig, er führe zu einer „Übermaßbesteuerung” und verstoße „gegen das Prinzip der Gleichbehandlung”.
Es bestehen keine Bedenken, solche Einspruchsverfahren aus verfahrensökonomischen Gründen mit Zustimmung des Einspruchsführers nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen; eine Aussetzung der Vollziehung ist jedoch nicht zu gewähren.
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