Schließen ein Auftragnehmer (Bauunternehmer) und ein Auftraggeber (Bauherr) einen Bauvertrag entsprechend der Verdingungsordnung für Bauleistungen (
Bei der Bauwesenversicherung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Sach-und Unfallversicherung für die tätig werdenden Auftragnehmer, die der Bauherr im eigenen Namen und für eigene Rechnung abschließt. Die Versicherungsprämie ist abhängig von der Höhe der Bausumme und der voraussichtlichen Dauer der Bauzeit. Diese Versicherungsprämie wird, wenn im
Die Bereitstellung von Bauwasser und -strom durch den Auftraggeber beinhaltet neben dem eigentlichen Verbrauch auch die Einrichtung des Anschlusses sowie der Meßeinrichtungen und deren Wartung durch jeweilige Fachfirmen. Die hierfür beim Auftraggeber entstehenden Kosten werden von der abzurechnenden Bausumme abgezogen.
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:
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