Mit Wirkung v. 1.1.1992 wurden die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung durch das
Die für die Führung der Vormundschaft geltenden Regelungen, insbesondere die Vorschriften des BGB wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BtÄndG v. 25.6.1998, BGBl 1998 I S.
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