Mit Urt. v. 1.10.1998 hat das FG Münster unter dem Az.
Insbesondere könne kein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung angenommen werden. Dies würde sich nach Auffasssung des Senats schon daraus ergeben, daß die Typisierung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|