Kurkliniken und Sanatorien gemeinnütziger Körperschaften werden als Zweckbetrieb behandelt, wenn sie ein Krankenhaus sind (vgl. §
Infolge der Gesundheitsstrukturreform ist die Auslastung von Kurkliniken und Sanatorien mit Patienten zum Teil drastisch zurückgegangen. Aus wirtschaftlichen Gründen nutzen viele Kurkliniken und Sanatorien die dadurch freien Kapazitäten vorübergehend für sog. Ergänzungsbelegungen (z. B. Aufnahme von Urlaubsgästen) oder planen dies.
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