Unter Punkt 1. der Vfg. v. 27.7.1992 G 1425 hat die OFD die Auffassung vertreten, dass die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach §
An dieser Rechtsauffassung ist angesichts des BFH-Urt. v. 15.4.1999, das im BStBl II S. 532 veröffentlicht ist, nicht mehr festzuhalten.
Anders zu beurteilen sind jedoch die Steuerfälle, in denen eine mittelbare Beteiligung über eine PersGes besteht. Liegt eine solche vor, ist die erweiterte Kürzung nach §
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