Durch das
Die gesonderte Feststellung kann nicht im maschinellen Verfahren zur ESt, KSt oder GewSt durchgeführt werden. Aus diesem Anlass wurde der in der Anlage ab- gedruckte Vordruck „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Großspendenvortrags auf den 31.12.....” entwickelt. Er wird den Ämtern des Bezirks als Kopiervorlage für Bedarfsfälle in Kürze zur Verfügung gestellt. Eine besondere Auflage des Vordrucks erfolgt wegen der zu geringen Fallzahl nicht. Der Zugriff auf den Vordruck ist unter WinGF im Vordruckschrank möglich.
Für die Behandlung von Großspenden bei der ESt, KSt oder GewSt sowie für die Verwendung des Vordrucks gibt die OFD folgende Hinweise:
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