Städte und Gemeinden versuchen zunehmend, Gestaltungsmodelle bei der Erschließung von Grundstücken zu entwickeln, die ihnen eine steuerliche Entlastung durch den Vorsteuerabzug aus den Erschließungsmaßnahmen ermöglichen soll. Dies veranlaßt die OFD, auf folgende Grundsätze hinzuweisen:
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