Die obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben nachfolgende Zweifelsfragen zur Aufeinanderfolge von Anteilsvereinigungen mit folgendem Ergebnis erörtert:
Beispiel A:
Sachverhalt: Eine KGaA (Muttergesellschaft) ist zu 100 % an einer anderen Gesellschaft (Tochtergesellschaft) beteiligt. Die Tochtergesellschaft erwirbt von Dritten die restlichen Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft und ist danach zu 100 % an dieser Gesellschaft beteiligt (Enkelgesellschaft). Später wird die Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft verschmolzen. Dabei geht die 100 %ige Beteiligung an der Enkelgesellschaft auf die Muttergesellschaft über.
Grunderwerbsteuerliche Beurteilung:
Die Vereinigung aller Anteile der Enkelgesellschaft unmittelbar bei der Tochtergesellschaft unterliegt der GrESt nach § 1 Abs. 3 GrEStG. Die gleichzeitige mittelbare Anteilsvereinigung bei der Muttergesellschaft löst keine GrESt aus, auch wenn dadurch ein Grundstück der Muttergesellschaft erstmals (mittelbar) zugeordnet wird. Die Anteilsvereinigung vollzieht sich nur in der Person der Tochtergesellschaft und nicht in der Person der Muttergesellschaft.
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