Der kriminalwissenschaftlichen Abteilung des Zollkriminalamtes in Köln liegen zahlreiche Anträge verschiedener FÄ auf kriminalwissenschaftliche Untersuchung von Zollstempelabdrucken auf „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für USt-Zwecke” bei Ausfuhren im außergemeinschaftlichen Reiseverkehr (§ 17 UStDV) vor.
Dabei werden auch Anträge in solchen Fällen gestellt, bei denen offentsichtlich die Voraussetzungen für den Reiseverkehr nicht erfüllt sind.
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