Im Bereich der Sparkassen ist es üblich, zumindest den Vorstandsmitgliedern die private Nutzung sparkasseneigener Fahrzeuge zu gestatten. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung für geleistete Dienste, weiche gem. §
Die Quote der abziehbaren Vorsteuern richtet sich grundsätzlich nach dem Verhältnis der gefahrenen Kilometer. Die dafür erforderlichen Aufzeichnungen liegen jedoch bei den Sparkassen regelmäßig nicht vor, da der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung weit überwiegend nach R 31 Abs. 9 Nr. 1
|
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|