Es ist die Frage gestellt worden, ob die Leistungen der Diplom Oecotrophologen auf dem Gebiet der Ernährungsberatung gem. § 4 Nr. 14 UStG von der USt befreit sind.
Diplom Oecotrophologen werden an Fachhochschulen oder an Universitäten, Fachbereich Ernährungs- und Haushaltswissenschaften ausgebildet. Die Ausbildung umfasst z. B. folgende Studienschwerpunkte:
Gemeinschaftsverpflegung und Großhaushalt
Lebensmittelindustrie und -handel
Ernährungs-, Gesundheits- und Umweltberatung
Unternehmens- und Marketingberatung, Bildung und Beratung für Verbraucher.
Oecotrophologen übernehmen leitende Funktionen im Dienst- und Sachleistungssektor, wirken mit bei der Produktentwicklung von Lebensmitteln und Haushaltsgeräten, arbeiten in der Forschung, führen Ernährungs- und Gesundheitsberatungen durch und sind auch in Kliniken und Sanatorien tätig.
Oecotrophologen üben damit originär keinen Heilberuf aus. Sie können aber auch auf ärztliche Anordnung in der Ernährungsberatung tätig sein.
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