An das BMF ist die Frage herangetragen worden, ob in der Entnahme insbesondere unbebauter Grundstücke aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ein anschaffungsähnlicher Vorgang zu sehen und - bejahendenfalls - dies als Anschaffung des Grundvermögens in Verkaufsabsicht zu werten sei. Dies hätte zur Folge, daß bei einem Verkauf von mehr als drei unbebauten Objekten innerhalb von fünf Jahren nach dem Entnahmezeitpunkt gem. Tz. 26 des BMF-Schreibens v. 20.12.1990 (Anh. 17 EStR 1998) ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen wäre, ohne daß weitere schädliche Aktivitäten des Stpfl. vorliegen müssten.
Gem. dem Ergebnis der Erörterung o. g. Frage zwischen den obersten FinBeh des Bundes und der Länder bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Bei der Beantwortung dieser Frage sind zwei mögliche Sachverhaltsgestaltungen zu unterscheiden:
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