Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind Vorleistungen, die in Erfüllung eines späteren Anschaffungsgeschäfts erbracht werden (vgl. R 45 Abs. 5 Satz 1 EStR 1998, H 45 „Anzahlungen auf Anschaffungskosten” EStH 1998 und Tz. 8 des BMF-Schreibens v. 29.3.1993, BStBl 1993 I S. 279 - ESt-Kartei FördG Karte 4). Die steuerliche Anerkennung einer Anzahlung auf Anschaffungskosten ist jedoch zu versagen, soweit die Zahlung als willkürlich und damit als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. des § 42 AO zu qualifizieren ist.
Eine Anzahlung gilt grundsätzlich nicht als willkürlich, wenn das WG spätestens im folgenden Jahr geliefert wird (vgl. R 45 Abs. 5 Satz 6 EStR 1998). Bei Erwerb eines Gebäudes ist die Willkürlichkeit von Zahlungen auch nicht anzunehmen, soweit im Jahr der Zahlung und im folgenden Kj voraussichtlich eine Gegenleistung erbracht wird, die die Anforderung eines Teilbetrags nach § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträger-VO, (vgl. H 45 „Anzahlungen auf Anschaffungskosten” EStH 1998 sowie BMF-Schreiben v. 10.12.1997, BStBl 1997 I S. 1019 - ESt-Kartei § 7a Karte 5) rechtfertigen würde (R 45 Abs. 5 Satz 7 EStR 1998).
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|